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Die Vereinigung |
Hansruedi Vonlanthen
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Kein Einzelfall: Wenn der Bund echten Schweizer Rassen die Swissness verweigert
Ein Bericht der «Tierwelt» (Ausgabe 46, 12. November 2020, von Ursula Glauser) schildert einen Fall, der uns bekannt vorkommt: Dem Dreifarben-Kleinschecken-Kaninchen – in den 1960er-Jahren in Winterthur gezüchtet und seit 1984 vom Rassekaninchen-Zuchtverband anerkannt – verweigert das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) die Anerkennung als Schweizer Rasse, also die «Swissness».
Der Grund liegt in der Definition der Tierzuchtverordnung: Als Schweizer Rasse gilt nur, wer seinen Ursprung vor 1949 in der Schweiz hat oder seit mindestens 1949 in einem Schweizer Herdebuch geführt wird. Eine in den 1960er-Jahren entstandene Rasse fällt damit durch das Raster – obwohl ihre Schweizer Herkunft lückenlos belegt ist.
Das ist kein Einzelfall, sondern dasselbe Muster, dieselbe Behörde und dieselbe veraltete Tierzuchtverordnung von 2012, die auch unserem Anliegen im Weg steht. Der Fall der Kleinschecken legt den Mechanismus offen: eine starre, längst überholte Definition, mit der authentisch schweizerische Rassen von der Anerkennung ausgeschlossen werden. Der Bericht selbst bezeichnet diese Verweigerung als willkürlich.
Dabei hat sich die Schweiz international verpflichtet, ihre einheimischen Rassen zu erhalten – mit dem Übereinkommen von Rio (1992) und der Erklärung von Interlaken samt Globalem Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen (2007). Echten Schweizer Rassen die Swissness zu verweigern, steht zu diesen Verpflichtungen im Widerspruch.
Den vollständigen Bericht der «Tierwelt» lesen Sie hier: